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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Dienstleistungen („Dienstleistungen“), die TERRALÍNGUA, das Unternehmen, das das Angebot, den Verkaufsauftrag oder eine andere schriftliche Vereinbarung ausstellt, gegenüber einer juristischen Person („Kunde“) erbringt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Kunden aufgegebenen Aufträge. Sie gelten auch für alle künftigen, zusätzlichen oder nachfolgenden Aufträge des Kunden, auch wenn in diesen Aufträgen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig zu überprüfen, um über Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen informiert zu bleiben. Sämtliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen hinsichtlich ihres Gegenstands die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Etwaige gegenteilige oder besondere Bedingungen des Kunden oder mit dem Kunden verbundener Dritter sind für TERRALÍNGUA unabhängig von Datum und Mittel nicht bindend, sofern nicht anderweitig schriftlich mit TERRALÍNGUA vereinbart.

Sofern nicht anders angegeben, müssen alle Angebote, Rechnungen und Bestellungen in schriftlicher und/oder elektronischer Form erfolgen.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sofern zwischen TERRALÍNGUA und dem Kunden ein schriftlicher Rahmenvertrag abgeschlossen wurde, finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

2. Angebote

2.1. Budgetprozess

Im Rahmen der Anfrageübermittlung (nachfolgend „Angebot“ genannt) vereinbaren die Parteien, dass der Kunde jede Dienstleistungsanfrage per E-Mail übermittelt. Bei Anfragen zu Übersetzungsdienstleistungen kann der Kunde seine Anfrage auch über das TERRALÍNGUA-Portal (nachfolgend „Portal“ genannt) einreichen. Es ist jedoch möglich, dass spezielle Anfragen für Übersetzungsdienstleistungen nicht über das Portal bearbeitet werden, insbesondere wenn das Format der zu übersetzenden Datei nicht für die ordnungsgemäße Verarbeitung über das Portal geeignet ist.

Bei der Anforderung von Übersetzungsdienstleistungen ist der Kunde dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass TERRALÍNGUA über alle zur Ausführung der Anfrage erforderlichen Informationen verfügt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) die Ausgangssprache; (ii) die Zielsprache; (iii) das/die Ausgangsdokument(e); (iv) die erforderliche Lieferzeit; (v) alle erforderlichen Medien; und (vi) alle anderen spezifischen Wünsche oder Anweisungen.

TERRALÍNGUA sendet dem Kunden auf Grundlage dieser Elemente ein Angebot. Der Preis für Übersetzungsdienstleistungen richtet sich nach der Anzahl der Wörter im zu übersetzenden Dokument und der geltenden Preisliste.

Angebote von TERRALÍNGUA sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Ein Angebot wird verbindlich, wenn TERRALÍNGUA das Angebot schriftlich oder elektronisch bestätigt oder mit der Bearbeitung des vom Kunden eingereichten Angebots beginnt.

Wenn der Kunde TERRALÍNGUA auffordert, mit seinen Dienstleistungen zu beginnen, ohne dass ein Angebot vorliegt, erbringt TERRALÍNGUA seine Dienstleistungen auf der Grundlage der Elemente, die in der vom Kunden per E-Mail übermittelten Dienstleistungsanfrage enthalten sind, und zwar in der durch nachfolgende Korrespondenz zwischen den Parteien geänderten oder ergänzten Form. Das Angebot gilt als angenommen, sobald der Kunde per E-Mail eine Bestätigung von TERRALÍNGUA erhält, aus der hervorgeht, dass TERRALÍNGUA die Anfrage wirksam genehmigt hat.

TERRALÍNGUA behält sich das Recht vor, nach Benachrichtigung des Kunden die Preise der Dienstleistungen anzupassen und/oder einen neuen Liefertermin festzulegen, wenn die mit der Dienstleistungsanfrage übermittelten Angaben unvollständig sind oder Quelldateien fehlen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Preis und Liefertermin auf Grundlage einer ungefähren Wortanzahl und eines Auszugs des zu übersetzenden Dokuments bzw. der zu übersetzenden Dokumente ermittelt wurden.

2.2. Änderungsanfragen

Wenn der Kunde Änderungen an einem bestätigten Angebot vornehmen möchte, muss er seine Anfrage per E-Mail einreichen. TERRALÍNGUA behält sich das Recht vor, Änderungen am Angebot zu genehmigen oder abzulehnen.

  1. Wenn TERRALÍNGUA die vorgeschlagenen Angebotsänderungen ablehnt, kann der Kunde die Anfrage gemäß Artikel 2.3 dieses Dokuments stornieren.
  2. Wenn TERRALÍNGUA die vorgeschlagenen Änderungen am Angebot genehmigt, wird der Kunde über alle Anpassungen der Preise und/oder Liefertermine informiert, die sich aufgrund der vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben können. Der Kunde muss TERRALÍNGUA unverzüglich über seine Annahme oder Ablehnung dieser Anpassung informieren:
    1. Wenn der Kunde die Anpassung akzeptiert, wird TERRALÍNGUA seine Dienstleistungen auf der Grundlage der überarbeiteten Geschäftsbedingungen fortsetzen oder fortführen;
    2. Lehnt der Kunde die Anpassung ab, gilt diese Ablehnung als Stornierung gemäß Artikel 2.3.
  3. Wenn TERRALÍNGUA die Änderungen ablehnt und der Kunde die Anpassung ablehnt, kann der Kunde sich dafür entscheiden, mit dem Angebot unter den ursprünglichen Geschäftsbedingungen fortzufahren. Diese Entscheidung muss TERRALÍNGUA per E-Mail mitgeteilt werden.

2.3. Stornierungsanfrage

Der Kunde kann die Stornierung eines Angebots beantragen, indem er eine E-Mail an TERRALÍNGUA sendet.

TERRALÍNGUA liefert die bis dahin abgeschlossene Übersetzungsarbeit, übernimmt jedoch keine Qualitätsgarantie für die unvollendete Arbeit.

Der Kunde trägt die folgenden Kosten:

  1. Für alle Dienstleistungen gilt: Sobald mit der Ausführung des Angebots begonnen wurde, wird der Preis der Dienstleistungen anteilig auf Grundlage der von TERRALÍNGUA bis zum Datum der Stornierungsanfrage abgeschlossenen Arbeiten ermittelt.
  2. Für alle Dienstleistungen gilt: Wenn mit der Ausführung des Angebots noch nicht begonnen wurde, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Angebotswerts an, zusätzlich zu den allgemeinen Kosten, die TERRALÍNGUA durch die Stornierung entstehen und durch entsprechende Unterlagen belegt werden. Diese Kosten können verschiedene Ausgaben umfassen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projektmanagement und der Beschaffung jeglicher Software oder Lizenzen, die für die Fertigstellung des Angebots erforderlich sind.

3. Qualität

TERRALÍNGUA gewährleistet die Bereitstellung hochwertiger Dienstleistungen durch muttersprachliche Fachkräfte.

TERRALÍNGUA wird sich außerdem an folgende Punkte halten:

  • Jedes vom Kunden vor Beginn der Dienstleistung bereitgestellte „Kunden-Übersetzungsglossar“ oder alle vom Kunden vorgegebenen und vor der Übersetzung des betreffenden Dokuments übermittelten terminologischen Spezifikationen, vorausgesetzt, dass diese terminologischen Anforderungen von TERRALÍNGUA akzeptiert werden;
  • Alle vom Kunden schriftlich festgelegten Anweisungen zur Dokumentformatierung, sofern sie vor der Übersetzung des jeweiligen Dokuments mitgeteilt und von TERRALÍNGUA akzeptiert wurden.

Entscheidungen bezüglich Synonymen oder stilistischen Vorlieben sowie Änderungswünsche oder Anweisungen des Kunden nach Abgabe des Angebots stellen keine Qualitätsmängel dar, für die TERRALÍNGUA zur Verantwortung gezogen werden kann.

4. Annahme

4.1. Für alle Dienstleistungen:

Die Dienstleistungen gelten mit dem Lieferdatum („Lieferdatum“) der Ergebnisse dieser Dienstleistungen („Liefergegenstände/abgeschlossene Projekte“) als abgeschlossen.

Bei der E-Mail-Zustellung entspricht das Lieferdatum dem Zeitpunkt, an dem das E-Mail-System die Übertragung abgeschlossen hat. Bei Lieferungen über das Portal entspricht das Lieferdatum dem Datum, an dem es auf dem Portal angezeigt wird.

Nach Erhalt des abgeschlossenen Projekts verfügt der Kunde ab dem Lieferdatum über eine Frist von dreißig (30) Kalendertagen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung zu beurteilen. Hat der Kunde etwaige Einwände, so ist er verpflichtet, diese schriftlich zu begründen und die notwendigen Korrekturen anzugeben. Wenn diese Vorbehalte als gültig befunden werden, kann TERRALÍNGUA entscheiden, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen oder einen Ersatz für das fertige Projekt bereitzustellen.

Im Falle unberechtigter Vorbehalte behält sich TERRALÍNGUA das Recht vor, dem Kunden alle zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, die durch die Bearbeitung dieser Vorbehalte entstehen.

Wenn der Kunde nicht innerhalb dieser dreißig (30) Tage ab dem Lieferdatum antwortet oder wenn die abgeschlossenen Projekte/Liefergegenstände teilweise oder vollständig genutzt und/oder vom Kunden mitgeteilt werden, gelten sie als akzeptiert und das oben genannte Verfahren findet keine Anwendung.

5. Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

  • TERRALÍNGUA nach besten Kräften im Voraus über alle neuen Projekte zu informieren, bei denen die Dienstleistungen involviert sind, damit TERRALÍNGUA die entsprechenden Teams zusammenstellen kann.
  • offen und in gutem Glauben mit TERRALÍNGUA zusammenzuarbeiten, einschließlich der Bereitstellung aller wesentlichen Informationen, die für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlich sind, und der umgehenden Beantwortung aller Anfragen von TERRALÍNGUA.
  • alle Referenzdokumente an TERRALÍNGUA weiterzugeben, die das kontextuelle Verständnis neuer Anfragen für Übersetzungsdienstleistungen verbessern könnten. Wenn TERRALÍNGUA über spezifische Glossare für den Kunden verfügt oder diese entwickelt, muss der Kunde diese bei Bedarf überprüfen und validieren.
  • die Kommunikation zwischen den mit der Bereitstellung der Dienstleistungen beauftragten Vertretern von TERRALÍNGUA und ihren eigenen Vertretern, die an der Ausführung der Dienstleistungen beteiligt sind, zu unterstützen.
  • TERRALÍNGUA Feedback zur Qualität der Übersetzung zu geben, um zur Aufrechterhaltung eines Pools qualifizierter Übersetzer beizutragen.
  • sich an die im Kostenvoranschlag angegebenen Preise zu halten und die im Abschnitt „Finanzielle Bedingungen“ aufgeführten Geschäftsbedingungen zu befolgen. TERRALÍNGUA behält das ausschließliche Eigentum an den abgeschlossenen Liefergegenständen/Projekten, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist.

6. Haftung

Im Falle einer Nichtausführung oder mangelhaften Erbringung der Dienstleistungen aufgrund eines Versäumnisses oder einer Fahrlässigkeit seitens TERRALÍNGUA trägt TERRALÍNGUA die Verantwortung. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Kunde seine Ansprüche aus der Nichtdurchführung einer vollständigen Prüfung nicht geltend machen kann, wenn er von dieser zusätzlichen Möglichkeit nicht ausdrücklich Gebrauch gemacht hat. In jedem Fall ist die Haftung von TERRALÍNGUA auf die Schäden beschränkt, die für TERRALÍNGUA zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Projekts vorhersehbar waren. TERRALÍNGUA haftet unter keinen Umständen für indirekte, besondere, zufällige, Folge-, exemplarische oder Strafschäden. Zu diesen Schäden können unter anderem entgangene Gewinne, wirtschaftliche Verluste und Produktionsausfälle gehören.

TERRALÍNGUA haftet in keinem Fall für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden und seiner Vertreter entstehen. Daher kann TERRALÍNGUA nicht für die Folgen von Anpassungen, Änderungen, Ergänzungen oder Entfernungen verantwortlich gemacht werden, die der Kunde und/oder seine Vertreter an den Dienstleistungen und abgeschlossenen Projekten/Liefergegenständen vornehmen.

Wird TERRALÍNGUA haftbar gemacht, so ist diese Haftung auf den Gesamtbetrag beschränkt, den der Kunde im Rahmen des Budgets tatsächlich an TERRALÍNGUA gezahlt hat, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 US-Dollar (zehntausend Dollar). Bitte beachten Sie, dass diese Beschränkung nicht bei vorsätzlichem Fehlverhalten, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder möglicherweise zwingenden gesetzlichen Garantien gilt.

7. Höhere Gewalt

Keine der Parteien kann für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt im Sinne des anwendbaren Rechts verantwortlich gemacht werden. Die von dem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich über ihre Unfähigkeit informieren, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die vorübergehende Aussetzung von Verpflichtungen oder jegliche Verzögerungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt stellen keinen Grund für eine Haftung aufgrund der Nichterfüllung der betroffenen Verpflichtung dar und führen auch nicht zur Zahlung von Schadensersatz oder Vertragsstrafen wegen der Verzögerung der Erfüllung.

8. Finanzielle Bedingungen

8.1. Preis

Der Preis für die Dienstleistungen wird auf Grundlage der bereitgestellten Preisliste ermittelt.

Die Preise von TERRALÍNGUA sind in der angegebenen Währung angegeben. Alle mit der Ausführung der Dienstleistungen verbundenen Kosten sind in diesen Preisen enthalten, mit Ausnahme bestimmter von Dritten erworbener Artikel, wie etwa Software- oder Gerätelizenzen. Die mit diesen Artikeln von Drittanbietern verbundenen Kosten werden in einem Angebot dargelegt, entweder im Rahmen der ersten Schätzung oder in nachfolgenden Mitteilungen vor der Bestätigung des Auftrags. Der Kunde muss diese Kosten, die nicht im Preis für die Dienstleistungen enthalten sind, ausdrücklich akzeptieren, bevor TERRALÍNGUA damit verbundene Ausgaben entstehen.

8.2. Rechnungstellung

Der Kunde kann einen formalen Mangel (lediglich einen materiellen Fehler und/oder das Fehlen oder die Ungenauigkeit obligatorischer Angaben) in einer Rechnung nicht als Grund für die Ablehnung einer Zahlung heranziehen. Sollte der Kunde dennoch eine derartige Unregelmäßigkeit feststellen, muss er TERRALÍNGUA unverzüglich benachrichtigen, damit innerhalb des Monats, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können.

Etwaige Beanstandungen einer Rechnung müssen innerhalb des Monats gemeldet werden, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. In Ausnahmefällen, in denen eine Rechnung kurz vor Monatsende ausgestellt wird, kann der Kunde die vollständige Stornierung der Rechnung verlangen, sofern dieser Antrag innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Ausstellung der ursprünglichen Rechnung gestellt wird. Dreißig (30) Tage nach Erhalt einer Rechnung verliert der Kunde das Recht, diese anzufechten. Die Beschwerde muss begründet und mit Nachweisen versehen sein, andernfalls ist sie unzulässig.

8.3. Entschädigung

Dem Kunden stehen in keinem Fall Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu. Etwaige Ansprüche des Kunden sind in Form einer Rechnung geltend zu machen. Jede Entschädigung, die nicht zuvor von TERRALÍNGUA genehmigt wurde, wird als Zahlungsvorfall betrachtet.

8.4. Finanzielle Garantien

Bei Angeboten mit einer Bearbeitungszeit von mehr als zwei Monaten kann TERRALÍNGUA vom Kunden eine Vorauszahlung in Höhe eines Prozentsatzes der vereinbarten Gesamtkosten verlangen. TERRALÍNGUA stellt dann monatlich Rechnungen für die erbrachten Leistungen aus, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist.

Wird TERRALÍNGUA aufgrund einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eine Gefährdung des Zahlungsanspruchs erkennbar, so behält sich TERRALÍNGUA das Recht vor, Vorauszahlungen zu verlangen, noch nicht erbrachte Leistungen zurückzuhalten oder laufende Arbeiten einzustellen. Diese Rechte verbleiben bei Zahlungsverzug des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung bei TERRALÍNGUA. In solchen Fällen kann TERRALÍNGUA nicht für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden und verzichtet auch nicht auf das Recht, weiteren Schadenersatz zu fordern.

8.5. Zahlungsbedingungen und Verzugsgebühren

Fälligkeitsdatum der Zahlung

Die Zahlung für die hierunter erbrachten Dienstleistungen ist in voller Höhe an dem auf der Rechnung angegebenen Datum (Fälligkeitsdatum) fällig.

Verzugsgebühren

Gemäß dem Recht des US-Bundesstaates Florida wird für jede Rechnung, die nach dem Fälligkeitsdatum unbezahlt bleibt, eine Verzugsgebühr in Höhe von fünf Prozent (5 %) des ausstehenden Rechnungsbetrags erhoben. Diese Verzugsgebühr kommt zu den gesetzlich zulässigen aufgelaufenen Zinsen hinzu.

Inkassokosten

Der Kunde trägt alle angemessenen Inkassokosten, einschließlich Anwaltskosten, die dem Unternehmen durch die Eintreibung verspäteter Zahlungen entstehen.

9. Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, (i) die Vertraulichkeit aller von der anderen Partei erhaltenen Informationen zu wahren, (ii) die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme von Vertretern, die ein berechtigtes Interesse an der Weitergabe haben, und (iii) die vertraulichen Informationen der anderen Partei ausschließlich zur Ausübung ihrer Rechte und Erfüllung ihrer Pflichten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Angeboten zu verwenden.

Ungeachtet des Vorstehenden ist keine der Parteien an Verpflichtungen in Bezug auf Informationen gebunden, die (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden, (ii) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, (iii) der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die andere Partei bekannt waren, (iv) rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, die keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen, oder (v) aufgrund eines Gesetzes oder Gerichtsbeschlusses offengelegt werden müssen (in diesem Fall sollte die Offenlegung nur im erforderlichen Umfang und nach schriftlicher Mitteilung an die offenlegende Partei erfolgen).

Die Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf vertrauliche Informationen bleiben während der Laufzeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen.

Mit Ausnahme der im Abschnitt „Personenbezogene Daten“ beschriebenen Verpflichtungen verpflichten sich die Parteien, auf Anfrage der anderen Partei sämtliche vertraulichen Informationen zurückzugeben oder zu entsorgen. Dies sollte gemäß den Anweisungen der betreffenden Partei innerhalb einer Frist von höchstens dreißig (30) Kalendertagen ab dem Datum des Eingangs erfolgen. In jedem Fall bleibt TERRALÍNGUA als empfangende Partei gegenüber dem Kunden, der offenlegenden Partei, direkt verantwortlich für etwaige Verstöße seiner Vertreter gegen die in diesem Artikel dargelegten Bestimmungen.

10. Geistiges Eigentum

10.1. Geistige Eigentumsrechte an bereits vorhandenen Elementen

Jede Partei gewährt der anderen Partei eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz (außer an die verbundenen Unternehmen der anderen Partei) zur Nutzung ihrer Tools, Methoden, Werke, Software, ihres Know-hows oder anderer Rechte am geistigen Eigentum. Diese Lizenz wird für die Dauer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kostenlos zur Verfügung gestellt und für die folgenden Zwecke gewährt: (i) an TERRALÍNGUA, um die Bereitstellung der Dienstleitungen zu erleichtern, und (ii) an den Kunden, um die Dienstleistungen und abgeschlossenen Projekte/Liefergegenstände zu verwenden, zu reproduzieren, zu ändern, anzupassen und zu präsentieren.

10.2. Geistige Eigentumsrechte an Liefergegenständen

TERRALÍNGUA überträgt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der entsprechenden Rechnungen ausschließlich alle geistigen Eigentumsrechte an den Ergebnissen der Dienstleistungen und den abgeschlossenen Projekten/Liefergegenständen, wie sie in den Gesetzen und Vorschriften eines Landes sowie in bestehenden und zukünftigen internationalen Übereinkommen anerkannt sind. Diese Übertragung wird weltweit kostenlos für die Dauer der Urheberrechtsschutzfrist in jedem Land und für alle Verlängerungen derselben gewährt.

Sofern der Kunde die Urheberpersönlichkeitsrechte wahrt, steht es ihm daher frei, die Ergebnisse so oft wie nötig (im Rahmen der Branchenstandards für Übersetzungen) zu verwenden, zu reproduzieren und zu ändern, unter anderem um:

  • die gesamten oder Teile der Liefergegenstände zu Informations-, Dokumentations-, Werbe- oder anderen Zwecken zu vervielfältigen, sei es kostenlos oder gegen Gebühr, sei es unabhängig oder als Teil anderer Arbeiten.
  • Änderungen, Anpassungen, Ergänzungen oder Löschungen zu erstellen oder erstellen zu lassen, die er für die Funktion der Liefergegenstände für notwendig erachtet.
  • die Liefergegenstände ganz oder teilweise kostenlos oder gegen Entgelt an jedem Ort und mit allen Mitteln durch öffentliche Präsentationen, öffentliche Ausstellungen, Fernsehübertragungen oder Online-Verbreitung über elektronische Kommunikationsmethoden anzuzeigen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, die Vorteile dieser Abtretung mit allen damit verbundenen Rechten an einen von ihm ausgewählten Dritten zu übertragen. Dennoch behält sich TERRALÍNGUA das Recht vor, das während der Bereitstellung der Dienstleistungen erworbene Wissen und die Fachkompetenz, die zu den oben genannten Ergebnissen und/oder abgeschlossenen Projekten/Liefergegenständen geführt haben, zu behalten und zu nutzen.

10.3. Garantie

Jede Partei bestätigt, dass sie rechtmäßiger Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte ist, die mit den für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Elementen verbunden sind. Folglich wird jede Partei die andere Partei im Falle jeglicher Ansprüche oder Gerichtsverfahren hinsichtlich der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter aufgrund der Verwendung, Vervielfältigung, Änderung, Anpassung und/oder Präsentation von Werkzeugen, Methoden, Werken, Software, Know-how oder anderen durch Rechte des geistigen Eigentums geschützten Elementen sowie der Ergebnisse der Dienstleistungen und Liefergegenstände schadlos halten.

Darüber hinaus haftet TERRALÍNGUA nicht für etwaige Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte Dritter, die sich aus der Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Anpassung und/oder Präsentation der Liefergegenstände und/oder der Ergebnisse der Dienstleistungen durch den Kunden ergeben. Dies gilt, wenn es sich bei diesen Liefergegenständen und/oder Ergebnissen ausschließlich um Übersetzungen und/oder Austausche handelt, die ursprünglich vom Kunden an TERRALÍNGUA übermittelt wurden oder vom Kunden stammen. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass er die geistigen Eigentumsrechte Dritter unabhängig von den vom Kunden stammenden Dokumenten und/oder dem Schriftverkehr verletzt.

11. Personenbezogene Daten

Im Rahmen und zum Zweck der Verwaltung der Geschäftsbeziehung und der Aufrechterhaltung einer effektiven Kommunikation verarbeiten sowohl der Kunde als auch TERRALÍNGUA die personenbezogenen Daten der Vertreter des jeweils anderen. In diesem Sinne teilen sich beide Parteien die Verantwortung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Vertreter der anderen Partei. TERRALÍNGUA verarbeitet die personenbezogenen Daten von Vertretern des Kunden gemäß seiner Datenschutzrichtlinie, die unter Datenschutzrichtlinie zu finden ist.

Der Kunde versichert TERRALÍNGUA, dass er über die erforderlichen Rechte und Genehmigungen verfügt, um diese Daten an TERRALÍNGUA zu übermitteln und entbindet TERRALÍNGUA von allen damit verbundenen Pflichten.

TERRALÍNGUA verpflichtet sich, personenbezogene Daten in einem Dokument ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der Dienstleistungen zu verwenden. Darüber hinaus wird TERRALÍNGUA geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ein den damit verbundenen Risiken angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Diese Daten gelten als vertrauliche Informationen gemäß den Bestimmungen im Abschnitt „Vertraulichkeit“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12. Veröffentlichung

Der Kunde erteilt TERRALÍNGUA die Erlaubnis, die Auswahl des Dienstleistungsangebots von TERRALÍNGUA durch den Kunden und die Art der erbrachten Dienstleistungen öffentlich bekannt zu geben.

Darüber hinaus ist es TERRALÍNGUA nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden gestattet, öffentlich auf die Dienstleistungen und Lösungen hinzuweisen, die es implementiert hat oder zu implementieren beabsichtigt. Hierzu kann das Verfassen und Veröffentlichen eines umfassenden Berichts gehören, in dem die Gründe für die Auswahl der Lösung von TERRALÍNGUA durch den Kunden und die für den Kunden daraus resultierenden Vorteile dargelegt werden.

13. Untervergabe

TERRALÍNGUA ist ausdrücklich dazu befugt, seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben. Vor diesem Hintergrund erkennt der Kunde an, dass die Mehrzahl der Dienstleistungen von Übersetzern und Dolmetschern erbracht wird, die in den meisten Fällen als Subunternehmer fungieren. Auch im Falle einer Untervergabe bleibt TERRALÍNGUA allein für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistungen verantwortlich. Zu diesem Zweck garantiert TERRALÍNGUA, dass seine Subunternehmer Verpflichtungen einhalten, die den Verpflichtungen, die TERRALÍNGUA in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auferlegt werden, mindestens gleichwertig sind. Darüber hinaus stellt TERRALÍNGUA sicher, dass seine Subunternehmer die Anforderungen der internationalen Normen ISO 17100:2015 und ISO 18587:2017 erfüllen, wofür das Unternehmen regelmäßigen Audits unterzogen wird.

14. Abwerbeverbot

Beide Parteien vereinbaren, nicht aktiv nach Vertretern der anderen Partei zu suchen, diese zu beschäftigen oder deren Dienste in Anspruch zu nehmen, wenn diese direkt oder indirekt an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt sind oder waren.

Diese Einschränkung bleibt für die gesamte Laufzeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen und dauert für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach deren Beendigung an. Darüber hinaus gilt dieses Verbot auch dann, wenn der Vertreter den Kontakt selbst initiiert. Darüber hinaus gilt dieses Verbot auch für alle Vertreter der anderen Partei, die zum Zeitpunkt des Verstoßes gegen diesen Artikel nicht länger als zwölf (12) Monate bei dieser Partei beschäftigt waren.

Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel ist die verletzende Partei verpflichtet, der anderen Partei als Entschädigung einen Betrag von 10.000 US-Dollar (zehntausend Dollar) zu zahlen.

15. Abtretung

Keine der Parteien darf diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen und diese Zustimmung darf nicht ungerechtfertigt verweigert werden. Eine Zustimmung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Vereinbarung auf ein verbundenes Unternehmen der Parteien übertragen wird oder wenn im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte einer Partei eine Übertragung an einen Dritten erfolgt, der sich schriftlich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklärt. Eine Übertragung oder Abtretung dieser Vereinbarung unter Verletzung dieser Bedingungen ist nichtig. Ungeachtet des Vorstehenden bleibt diese Vereinbarung in Kraft und gewährt den Rechtsnachfolgern und zulässigen Zessionaren der Parteien Vorteile.

16. Benachrichtigungen

Benachrichtigungen sind per Einschreiben mit Rückschein an die angegebenen Adressen der Parteien zu versenden. Eine Benachrichtigung gilt mit ihrer erstmaligen Zustellung als wirksam.

17. Gültigkeit

Die Nichtigkeit oder Unanwendbarkeit einer der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge, die in vollem Umfang gültig und wirksam bleiben. Die Parteien können jedoch einvernehmlich die nichtigen Bestimmungen ersetzen.

18. Kein Verzicht

Die Nichtdurchsetzung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Rechte und Rechtsmittel durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf die Rechte dieser Partei und berührt nicht ihr Recht, in Zukunft entsprechende Schritte einzuleiten.

19. Laufzeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem Datum des ersten Kostenvoranschlags für eine Dienstleistung in Kraft, was bedeutet, dass der Kunde diese Bedingungen automatisch akzeptiert. Sie bleiben bis zum Ablauf bzw. Abschluss des letzten Kostenvoranschlags in Kraft.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen des Landes, in dem TERRALÍNGUA, das Unternehmen, das das Angebot, den Verkaufsauftrag oder eine andere schriftliche Vereinbarung ausstellt, seinen Sitz hat. Hierzu gehören die Gesetze der Vereinigten Staaten und Brasiliens, die die maßgeblichen Rechtsräume darstellen. Folglich stimmen alle beteiligten Parteien der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte dieser Länder zu.

Im Falle von Streitigkeiten hinsichtlich der Gültigkeit, Auslegung oder Durchsetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten sich die Parteien, eine gütliche Beilegung solcher Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche zu versuchen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten.

Terralíngua Übersetzungen | Allgemeine Geschäftsbedingungen Entdecken Sie die offiziellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungen von TERRALÍNGUA. In diesem Dokument werden Vereinbarungen zu Angeboten, Qualität, Kundenpflichten, Zahlung, Vertraulichkeit und geistigem Eigentum dargelegt. TERRALÍNGUA Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Handelsbedingungen, Dienstleistungsvereinbarung, Bedingungen für Übersetzungsdienstleistungen, Angebotsprozess, Kundenverpflichtungen, Haftung, Zahlungsbedingungen, Vertraulichkeitsrichtlinie, geistiges Eigentum, höhere Gewalt, Untervergabe, Abwerbeverbot, Rechtliches von TERRALÍNGUA, Dienstleistungsvertrag